Der Boxring Zürichsee, Horgen hat klare Verhaltensregeln und Bestimmungen. Für alle Mitglieder des BRZ, Horgen gelten diese Regeln und müssen vor Aufnahme unterzeichnet werden, ansonsten kann eine solche auch verweigert werden. Bei Minderjährigen muss ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben.
Unsere Verhaltensregeln und Bestimmungen:
1. Wie jeder Sport birgt auch der Boxsport gewisse Risiken und es kann im Training auch zu Verletzungen kommen. Der Trainierende ist für seine Gesundheit und den Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) selbst verantwortlich und kann den Boxring Zürichsee, Horgen in keiner Weise haftbar machen à Boxen ist kein Extremsport und daher sind Unfälle von der SUVA versichert.
2. Sowohl in physischer wie auch in mentaler Hinsicht wird dem Trainierenden im Boxtraining viel abverlangt. Daher nimmt sich der BRZ Horgen das Recht aufgrund körperlicher, motorischer, psychischer oder mentaler Unzulänglichkeiten eine Aufnahme in den Club zu verweigern.
3. Es können 2 Probetrainings absolviert werden bevor sich der Interessent definitiv für eine Mitgliedschaft entscheiden muss. Danach muss das neue Mitglied den gültigen Mitgliederbeitrag gemäss separatem Anmeldeformular entweder bar oder per Einzahlungsschein begleichen. Nur wer den Mitgliederbeitrag bezahlt hat ist berechtigt am Training teilzunehmen. Wiederkehrende Mitgliederbeiträge sind ebenfalls termingerecht zu begleichen.
6. Schmuck und Uhren sollten während dem Training aus Sicherheitsgründen nicht getragen werden.
Diese Vorgaben helfen uns und Euch diesen Sport gewissenhaft und sauber zu betreiben. Diese Verhaltensregeln und Bestimmungen werden wie bereits erwähnt von allen aktiven Trainierenden unterzeichnet und auch gelebt. Andernfalls kann eine Aufnahme verweigert werde oder es kann einen Ausschluss zur Folge haben.